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Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

BPräsPatGerKldgAnO

III.

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Am Barett tragen

a)
der Präsident des Bundespatentgerichts zwei Schnüre in Gold,
b)
der Vizepräsident und die Senatspräsidenten eine Schnur in Gold.
BPräsPatGerKldgAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht

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Fassung

Zuletzt am 26.10.2026 mit der konsolidierten Fassung (gesetze-im-internet.de) abgeglichen. Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Zitieren

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen)

recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsPatGerKldgAnO/iii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsPatGerKldgAnO/iii., abgerufen am 27.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·