Gesetze / Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
BPostErnAnOI.
Stand: 10.06.2019
Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten
den Präsidentendem Präsidenten der Bundesdruckerei
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
des Posttechnischen Zentralamts,
des Sozialamts der Deutschen Bundespost,
der Oberpostdirektionen sowie
des Posttechnischen Zentralamts,
des Sozialamts der Deutschen Bundespost,
der Oberpostdirektionen sowie
je für ihren Dienstbereich.