Gesetze / Bundespolizei-Laufbahnverordnung

BPolLV

§ 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Bund2 Fassungen

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert in der Regel zwei Jahre. Er besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Einstellungsbehörde ist das Bundespolizeipräsidium. Im Übrigen gilt § 14 der Bundeslaufbahnverordnung.

§ 7 § 9