Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 53 Übergangsregelung
Stand: 10.06.2019
Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand spätestens vor dem 1. Oktober 2005 bestellt worden ist, ist die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsverlauf
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28.09.2005 Ausfertigung
§ 53 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2005 (BGBl. I 2906)
BGBl. 2005 I S. 2906
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