Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2005, S. 2906
BGBl. 2005 I S. 2906 · 2.695 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Vierte Verordnung
zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Vom 28. September 2005
Auf Grund des § 115 des Bundespersonalvertretungs-
gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), der zuletzt
durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 10. Juli 1989
(BGBl. I S. 1380) geändert worden ist, verordnet die Bun-
desregierung:
Artikel 1
Die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsge-
setz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezem-
ber 1994 (BGBl. I S. 3653), zuletzt geändert durch Arti-
kel 68 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818),
wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Wahlvorstand stellt ein nach Gruppen getrenntes
Verzeichnis der wahlberechtigten Beschäftigten
(Wählerverzeichnis) auf.“
2. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Beamten, Ange-
stellten und Arbeiter“ durch die Wörter „Beschäftigten
der einzelnen Gruppen“ ersetzt.
3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe
„Beamten, Angestellten und Arbeitern“ durch das
Wort „Gruppen“ ersetzt.
b) In Nummer 3 wird die Angabe „Beamten, Ange-
stellten und Arbeiter“ durch das Wort „Gruppen“
ersetzt.
Berlin, den 28. September
4. In § 34 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „den Gruppen
der Beamten, Angestellten und Arbeiter“ durch das
Wort „Gruppenzugehörigkeit“ ersetzt.
5. § 37 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe
„Beamten, Angestellten und Arbeitern“ durch das
Wort „Gruppen“ ersetzt.
b) In Nummer 3 wird die Angabe „Beamten, Ange-
stellten und Arbeiter“ durch das Wort „Gruppen“
ersetzt.
6. In § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „den Grup-
pen der Beamten, Angestellten und Arbeiter, und
innerhalb der Gruppen die Anteile der Geschlechter“
durch die Angabe „ihrer Gruppenzugehörigkeit und
innerhalb der Gruppen nach den Anteilen der Ge-
schlechter,“ ersetzt.
7. In § 53 wird die Angabe „11. Dezember 1994“ durch
die Angabe „1. Oktober 2005“ und die Angabe
„10. Dezember 1994“ durch die Angabe „30. Septem-
ber 2005“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
2005
Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Der Bundesminister
Schily
des Innern
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2005 I S. 2906. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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