Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 110 Grundsatz
Stand: 15.06.2021
Für die nachstehenden Zweige des öffentlichen Dienstes gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVGStand: 15.06.2021
Für die nachstehenden Zweige des öffentlichen Dienstes gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.