Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraftAnlage 5 (§ 34 Satz 2)
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 1977, 601
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen (§ 34 Satz 2) |
(Inhalt: nicht darstellbares Sinnbild, Fundstelle: BGBl I 1977, 601)
| Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung | schwarz |
| Farbe des Untergrunds | weiß. |
Änderungsverlauf
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13.05.1981 Ausfertigung
Anlage 5 neu gefasst und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 1981 (BGBl. I 428)
BGBl. 1981 I S. 428
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.