Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 2 Grundregel
Stand: 10.06.2019
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- OLG Frankfurt am Main, 09.06.2016 – 6 U 73/15Zitiert von 3
- VG Berlin, 26.09.2014 – 11 L 353.14Zitiert von 2
- OLG Naumburg, 30.05.2013 – 1 U 129/12Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 – 1 U 261/08Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus: Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter dem gravierenden Mitverschuldensbeitrag der Geschädigten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.