Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 2 Grundregel
Stand: 10.06.2019
Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 2 BOKraft →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 09.06.2016 – 6 U 73/15Zitiert von 4
- VG Berlin, 26.09.2014 – 11 L 353.14Zitiert von 2
- OLG Naumburg, 30.05.2013 – 1 U 129/12Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 – 1 U 261/08Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus: Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter dem gravierenden Mitverschuldensbeitrag der Geschädigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.