Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
BOA§ 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BOA/20#abs-1 (1) An den Streckengleisen und Zuführungsgleisen über 1000 m
Länge sind in der Regel Kilometerzeichen nach dem staatlichen Standard
Kilometerzeichen aus Tafeln für Eisenbahnen (TGL 35999/01) aufzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BOA/20#abs-2 (2) Bei Neigungen >10 ‰ (1:100) sind an den
Gefällwechselpunkten bei Strecken- und Zuführungsgleisen
Neigungszeiger aufzustellen.