§ 112 Übertragung von Befugnissen der Landesjustizverwaltung durch Rechtsverordnung
Stand: 01.08.2021
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- BGH, 17.03.2014 – ARNot 1/13Verwaltungsrechtliche Notarsache: Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts
- OLG Frankfurt am Main, 21.01.2016 – 1 Not 2/13Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die den Landesjustizverwaltungen nach diesem Gesetz zustehen, durch Rechtsverordnung auf diesen nachgeordnete Behörden zu übertragen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.