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§ 1 BNetzAFreqZutBGebV — Erhebung von Gebühren

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –

Stand: 01.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesnetzagentur erhebt Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung für Entscheidungen über die Zuteilung von Frequenzen nach § 55 des Telekommunikationsgesetzes sowie die damit im engen Zusammenhang stehenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des Telekommunikationsgesetzes.