Gesetze / Bundesministergesetz
BMinG§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Berlin, 12.05.2022 – 2 K 166/20Zitiert von 1
- VG Wiesbaden, 19.08.2019 – 6 K 5918/17.WIZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.