Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt

BMWSBBVAWidVertrAnO

§ 4 Inkrafttreten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 16.09.2026

Bund

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2022 in Kraft.

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