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# § 4 BMWSBBVAWidVertrAnO — Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt  
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 16.09.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2022 in Kraft.

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Zitiervorschlag: § 4 BMWSBBVAWidVertrAnO

Datenquelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 16.09.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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