Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung

BMVgZVersAnO

IV. Vorbehaltsklausel

Stand: 10.06.2019

Bund

Ich behalte mir vor,

1.
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
2.
a)
versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
b)
Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.