Gesetze / BMVg-Soldatenentschädigungs-Zuständigkeitsanordnung
BMVgSEGZustAnO§ 4 Inkrafttreten
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2025
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.