Gesetze / BMVg-Soldatenentschädigungs-Zuständigkeitsanordnung
BMVgSEGZustAnO§ 3 Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2025
Das Bundesministerium der Verteidigung behält sich vor, in Einzelfällen