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Gesetze / Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

BMVgBDODAnO

Eingangsformel

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des § 29 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) ordne ich für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an:

BMVgBDODAnO

Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BMVgBDODAnO/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BMVgBDODAnO/eingangsformel, abgerufen am 17.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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