Gesetze / Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
BMVBVerfPAktV§ 2 Außerkrafttreten
Stand: 21.04.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.