Gesetze / BMVBVerfPAktV · BGBl. I 2026, Nr. 104
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
3 Normen · ausgefertigt 14.04.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Anlegung, Führung oder Weiterführung von papiergebundenen Akten in Bußgeldverfahren der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
- § 2Außerkrafttreten
- § 3Inkrafttreten