Gesetze / BMJ-Vertretungsanordnung
BMJVertrAnO 2013§ 3 Bezeichnung des Vertretungsverhältnisses
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMJVertrAnO%202013/3#abs-1 (1) Wird die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesministerin oder den Bundesminister der Justiz vertreten, lautet die Bezeichnung für das Vertretungsverhältnis: „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz“ oder „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMJVertrAnO%202013/3#abs-2 (2) Bei der Vertretung durch die Leiterin oder den Leiter eines Gerichts oder einer anderen Behörde lautet die Bezeichnung: „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz, diese vertreten durch … [Angabe der vertretungsbefugten Person]“ oder „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch … [Angabe der vertretungsbefugten Person]“.