Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BMASGBWidVertrAnO§ 3 Vertretung des Bundes bei Klagen in allgemeinen dienstrechtlichen Angelegenheiten
Stand: 12.07.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMASGBWidVertrAnO/3#abs-1 (1) Soweit die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden den in § 1 genannten Behörden übertragen ist, wird deren Leiterinnen und Leitern die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMASGBWidVertrAnO/3#abs-2 (2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit und Soziales behält sich vor, in den in Absatz 1 genannten Fällen die Vertretung im Einzelfall selbst zu übernehmen.