Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

Stand: 17.03.2026

Bund

Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 37 bis 39 bleiben unberührt.

§ 56 § 58