nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 57 BLV 2026 — Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

Bundeslaufbahnverordnung

Stand: 17.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 37 bis 39 bleiben unberührt.