Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BLEG§ 3 Organe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLEG/3#abs-1 (1) Organe der Bundesanstalt sind der Präsident und der Verwaltungsrat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLEG/3#abs-2 (2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.