Gesetze / Bundesleistungsbesoldungsverordnung
BLBV§ 3 Leistungsstufe
Stand: 18.01.2020
Wird zitiert von 5
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- BVerwG, 23.01.2020 – 2 C 22/18Regelmäßig kein Anspruch eines ganz vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene BesoldungZitiert von 13
- OVG Saarland, 05.06.2018 – 1 A 727/16Zitiert von 1
- BVerwG, 30.01.2013 – 6 P 5/12Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart; Antragsbefugnis des Personalrats; Leistungsbezahlung an PersonalratsmitgliederZitiert von 25
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 – 1 L 97/21Zitiert von 2
- OVG NRW, 29.07.2014 – 1 A 2885/12Zitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Leistungsstufe dient der Anerkennung dauerhaft herausragender Leistungen. Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten, die dauerhaft herausragende Leistungen erbringen, kann für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden.