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§ 23 BKrFQG 2020 — Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Stand: 23.05.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt nach dem jeweiligen Stand der Technik Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren zur Sicherstellung einer rechtskonformen und einheitlichen Datenübermittlung. Es gibt diese Ausführungsregelungen den jeweils betroffenen Verfahrensbeteiligten in geeigneter Form bekannt.