Gesetze / Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz

BKnEG

§ 26

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKnEG/26#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKnEG/26#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten alle diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften außer Kraft, insbesondere ...

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§ 25