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§ 26 BKnEG

Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten alle diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften außer Kraft, insbesondere ...

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