Gesetze / Bußgeldkatalog-Verordnung
BKatV§ 1 Bußgeldkatalog
Stand: 22.08.2024
Wird zitiert von 172
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 17.01.2018 – 3 Ws (B) 356/17, 3 Ws (B) 356/17 - 162 Ss 190/17Zitiert von 8
- KG, 12.04.2017 – 3 Ws (B) 31/17, 3 Ws (B) 31/17 - 162 Ss 18/17Zitiert von 8
- KG, 17.01.2018 – 3 Ws (B) 352/17, 3 Ws (B) 352/17 - 162 Ss 182/17Zitiert von 1
- KG, 07.04.2010 – 3 Ws (B) 115/10, 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10Zitiert von 4
- KG, 21.02.2018 – 3 Ws (B) 27/18, 3 Ws (B) 27/18 - 162 Ss 11/18Zitiert von 6
- KG, 26.01.2018 – 3 Ws (B) 7/18, 3 Ws (B) 7/18 - 162 Ss 2/18
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 03.03.2026 – 1 ORbs 5/26
- AG Hamburg, 24.09.2025 – 726b OWi 58/25Zitiert von 1
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 25.06.2025 – 43/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BKatV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKatV%202013/1#abs-1 (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog – BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz von bis zu 55 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKatV%202013/1#abs-2 (2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.