Gesetze / Berufskrankheiten-Verordnung
BKV§ 11 Geschäftsordnung
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKV/11#abs-1 (1) Der Sachverständigenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bedarf und veröffentlicht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKV/11#abs-2 (2) In der Geschäftsordnung werden insbesondere die Einzelheiten über den Vorsitz und die organisatorische Durchführung der Sitzungen, die Bildung von Arbeitsgruppen sowie die Hinzuziehung externer Sachverständiger geregelt.