Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2025

III.

Stand: 10.05.2025

Bund

Dem Bundesministerium der Finanzen werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik.