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III. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 10.05.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium der Finanzen werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik.