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III. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.05.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dem Bundesministerium der Finanzen werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik.