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Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2021

VI.

Stand: 14.12.2021

Bund

Dem Bundesministerium der Justiz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat übertragen.

BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers

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Fassung

Stand: 14.12.2021 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 14.12.2021

recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 2021/vi.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 2021/vi., abgerufen am 16.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·