VI. BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 14.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium der Justiz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat übertragen.