Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2002VIII.
Stand: 10.06.2019
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2002Stand: 10.06.2019
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.