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VIII. BKOrgErl 2002

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.