Gesetze / Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur
BKGebV§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur
BKGebVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.