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§ 6 BKGebV — Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur

Historische Fassung: Stand 02.10.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.