Gesetze / Bundeskindergeldgesetz
BKGG§ 12 Aufrechnung
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 29.05.1990 – 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86Verfassungswidrigkeit der 1983 eingeführten Kürzung des Kindergelds für BesserverdienendeZitiert von 208
- BSG, 18.03.1999 – B 14 KG 6/97 RZitiert von 21
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§ 51 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Aufrechnung eines Anspruchs auf Erstattung von Kindergeld und Kinderzuschlag gegen einen späteren Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag eines oder einer mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten entsprechend, soweit es sich um laufendes Kindergeld oder laufenden Kinderzuschlag für ein Kind handelt, das bei beiden berücksichtigt werden konnte.