Gesetze / Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
5. BImSchVAnhang II
Stand: 10.06.2019
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 1439
A. Fachkunde von Immissionsschutzbeauftragten
Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:
Während der praktischen Tätigkeit soll die Fähigkeit vermittelt werden, Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und der Einführung neuer Verfahren und Erzeugnisse abzugeben und die Betriebsangehörigen über Belange des Immissionsschutzes zu informieren.
B. Fachkunde von Störfallbeauftragten
Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:
Während der praktischen Tätigkeit soll auch die Fähigkeit vermittelt werden, Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und zur Planung von Betriebsanlagen sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen abzugeben.