Gesetze / Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

5. BImSchV

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung, § 7 Nr. 2 am ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft; .... Behördliche Entscheidungen auf Grund der bisherigen Fünften und der bisherigen Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten als Entscheidungen nach dieser Verordnung fort.

§ 11