Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
39. BImSchVAnlage 6 (zu den §§ 1, 16 und 19) Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1086 - 1087)
Änderungsverlauf
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10.10.2016 Ausfertigung
Anlage 6 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I 2244)
BGBl. 2016 I S. 2244
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