Gesetze / Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
24. BImSchV§ 5 Inkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.