Gesetze / Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
10. BImSchVAnlage 16 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12) Zeichen Wasserstoff
Stand: 29.05.2024
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2753;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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| Teil a | Teil b |
Änderungsverlauf
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13.12.2019 Ausfertigung
Anlage 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I 2739)
BGBl. 2019 I S. 2739
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.