Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- OVG NRW, 14.11.2000 – 21 A 2891/99Zitiert von 2
- LAG Hessen, 26.06.2019 – 18 Sa 607/18Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/58b#abs-1 (1) Der Störfallbeauftragte berät den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/58b#abs-2 (2) Der Störfallbeauftragte erstattet dem Betreiber jährlich einen Bericht über die nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die von ihm ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 schriftlich oder elektronisch aufzuzeichnen. Er muss diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahren.