Gesetze / Bundeshaushaltsordnung

BHO

§ 98 Aufforderung zum Schadenausgleich

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bundesrechnungshof macht der zuständigen Stelle unverzüglich Mitteilung, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch geltend zu machen ist.

§ 97 § 99