Gesetze / Bundeshaushaltsordnung

BHO

§ 98 Aufforderung zum Schadenausgleich

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bundesrechnungshof macht der zuständigen Stelle unverzüglich Mitteilung, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch geltend zu machen ist.

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