Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 8 Grundsatz der Gesamtdeckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 8 BHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 18.03.2014 – VI ZR 10/13Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von Schutzplanke und Lärmschutzwand einer Bundesautobahn durch Verkehrsunfall: Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer auf Schadensbeseitigungskosten; Einwand der Schadenminderungspflicht durch Erteilung von Instandsetzungsaufträgen im Namen des vorsteuerabzugsberechtigten SchädigersZitiert von 41
- OLG Naumburg, 10.08.2016 – 12 U 38/15Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.