Gesetze / BG Verkehr-Gebührenverordnung
BGVGebV§ 2 Gebühren und Auslagen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGVGebV/2#abs-1 (1) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGVGebV/2#abs-2 (2) Auslagen werden nach Maßgabe des § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 8 des Verwaltungskostengesetzes gesondert erhoben, soweit sie nicht in die Gebühren einbezogen wurden.