Gesetze / Bundesgrenzschutzgesetz
BGSG§ 52 Arten des Grenzschutzdienstes, Reserve
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGSG/52#abs-1 (1) Der auf Grund der Grenzschutzdienstpflicht zu leistende Dienst umfaßt
1.
den Grenzschutzgrunddienst,
2.
Grenzschutzübungen,
3.
im Verteidigungsfall und in den Fällen des Artikels 91 des Grundgesetzes den unbefristeten Grenzschutzdienst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGSG/52#abs-2 (2) Grenzschutzdienstpflichtige, die den Grenzschutzgrunddienst abgeleistet haben, und frühere Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz, die zum Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz verpflichtet worden sind, gehören der Grenzschutzreserve an.